
Viele Unternehmen, die aufgeben müssen, waren nicht unrentabel. Ihnen ging das Geld aus, bevor der Gewinn auf dem Konto ankam. Eine Liquiditätsplanung verhindert genau das: Sie zeigt Wochen im Voraus, wann es eng wird, und gibt Ihnen Zeit zu handeln. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie aus Ihrer laufenden Buchhaltung eine einfache Vorschau bauen, welche Termine Sie kennen sollten und wo die typischen Lücken entstehen.
Gewinn ist nicht gleich Geld
Die BWA zeigt, ob Ihr Unternehmen verdient. Sie arbeitet mit Erträgen und Aufwendungen: Eine ausgestellte Rechnung ist Umsatz, auch wenn der Kunde erst in sechs Wochen zahlt. Die Liquiditätsplanung dagegen fragt nur, wann Geld auf dem Konto eingeht und wann es abfließt.
Zwischen beiden Sichten liegen typische Unterschiede: offene Forderungen, die noch nicht bezahlt sind, Umsatzsteuer, die Sie vereinnahmen, aber abführen müssen, Tilgungen und Privatentnahmen, die in keiner BWA stehen, sowie Investitionen, die sofort bezahlt, aber über Jahre abgeschrieben werden. Mehr zur BWA lesen Sie in unserem Beitrag BWA richtig lesen.
Die festen Termine, die Ihr Konto belasten
Einige Zahlungen kommen jeden Monat zum gleichen Zeitpunkt, und sie sind meist die größten. Wer diese Termine kennt, hat den Kern der Planung schon beisammen:
| Zahlung | Fällig | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Sozialversicherungsbeiträge | am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats | § 23 SGB IV |
| Lohnsteuer | am 10. des Folgemonats | § 41a EStG |
| Umsatzsteuer-Vorauszahlung | am 10. des Folgemonats, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später | § 18 UStG, § 46 UStDV |
| Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlung | 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember | § 37 EStG, § 31 KStG |
| Gewerbesteuer-Vorauszahlung | 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November | § 19 GewStG |
Die Termine für Lohnsteuer und Umsatzsteuer gelten bei monatlicher Anmeldung, dem Regelfall für Betriebe mit Beschäftigten und laufendem Umsatz. Wer wegen geringer Vorjahresbeträge vierteljährlich oder jährlich anmeldet, zahlt entsprechend nach Ablauf des Quartals oder Jahres (§ 41a Abs. 2 EStG, § 18 Abs. 2 UStG). Sozialversicherungsbeiträge, die sich erst nach dem Stichtag ergeben, etwa durch Überstunden, werden zum gleichen Termin im Folgemonat fällig.
Beachten Sie die Reihenfolge am Monatsende: Die Sozialversicherungsbeiträge sind im laufenden Monat fällig, also meist noch vor der Lohnzahlung selbst. Löhne, Sozialversicherung und kurz darauf Lohnsteuer und Umsatzsteuer fallen damit in ein Fenster von etwa zwei Wochen. In diesem Fenster zeigt sich, ob die Planung trägt.
So bauen Sie eine Vorschau über dreizehn Wochen
Für die meisten kleinen Unternehmen reicht eine rollierende Vorschau über dreizehn Wochen. Sie brauchen dafür keine Software, eine Tabelle genügt:
- Startpunkt: der tatsächliche Kontostand aller Geschäftskonten am Montag.
- Einzahlungen: offene Ausgangsrechnungen mit ihrem erwarteten Zahlungstermin, nicht mit dem Fälligkeitsdatum. Wer erfahrungsgemäß zwei Wochen später zahlt, wird zwei Wochen später eingeplant.
- Feste Auszahlungen: Löhne, Sozialversicherung, Steuern, Miete, Leasing, Versicherungen, Kreditraten.
- Variable Auszahlungen: offene Eingangsrechnungen nach Fälligkeit, dazu ein Erfahrungswert für laufenden Einkauf.
- Ergebnis: Kontostand je Wochenende. Jede Woche, die unter Ihre Untergrenze fällt, ist ein Handlungsauftrag.
Jeden Montag fällt die vergangene Woche heraus und eine neue kommt hinten dazu. So bleibt der Blick immer ein Quartal nach vorn gerichtet.
Woher die Zahlen kommen
Die Vorschau ist nur so gut wie die Buchhaltung, aus der sie gespeist wird. Drei Voraussetzungen machen den Unterschied:
Offene Posten sind gepflegt. Jede Ausgangs- und Eingangsrechnung ist gebucht, jede Zahlung zugeordnet. Nur dann zeigt die Liste der offenen Posten, was wirklich noch kommt und was noch zu zahlen ist.
Die Bank ist abgestimmt. Der Kontostand in der Buchhaltung stimmt mit dem Konto überein, Daueraufträge und Lastschriften sind bekannt.
Belege kommen zeitnah. Eine Rechnung, die drei Wochen in der Schublade liegt, fehlt in der Vorschau genau dann, wenn sie fällig wird.
Typische Lücken und wie Sie sie früh erkennen
Bestimmte Situationen führen in fast jedem Betrieb zu Engpässen, und fast alle sind vorhersehbar:
- Jahreszahlungen: Versicherungen, Kammer- und Verbandsbeiträge, Kfz-Steuer. Sie stehen einmal im Jahr an und werden gern vergessen.
- Sonderzahlungen an Mitarbeitende: Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld erhöhen im Auszahlungsmonat nicht nur die Löhne, sondern auch Sozialversicherung und Lohnsteuer. Hinweise zur Abrechnung finden Sie in unserem Beitrag Weihnachtsgeld abrechnen.
- Steuernachzahlungen: Ein gutes Jahr führt zu einer Nachzahlung und gleichzeitig zu höheren Vorauszahlungen. Beides trifft oft im selben Quartal ein.
- Langsame Zahler: Im Geschäftsverkehr gerät ein Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Wer Forderungen erst nach Monaten anmahnt, finanziert seine Kunden.
- Wachstum: Neue Aufträge bedeuten zuerst Ausgaben für Material und Personal, das Geld kommt später. Gerade gute Phasen brauchen deshalb eine Planung.
Was PK NOFINA dazu beiträgt
Eine Vorschau steht und fällt mit aktuellen Zahlen. Wenn wir Ihre laufende Buchhaltung führen, sind Belege zeitnah gebucht, die Bank ist abgestimmt und die offenen Posten sind gepflegt. Aus dieser Grundlage können Sie oder Ihr Steuerberater die Vorschau jederzeit fortschreiben. Steuerliche Gestaltung, Anträge auf Stundung oder Anpassung von Vorauszahlungen sowie Fragen zur Finanzierung bleiben Sache Ihres Steuerberaters und Ihrer Bank. Wir arbeiten im Rahmen von § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Was dazu oft gefragt wird
Wie weit im Voraus sollte ich planen?
Für den laufenden Betrieb reicht eine Vorschau über dreizehn Wochen, also ein Quartal, die Sie jede Woche um eine Woche fortschreiben. Für Investitionen, Kredite oder Saisongeschäft kommt eine grobe Monatsplanung über zwölf Monate dazu.
Brauche ich dafür eine spezielle Software?
Nein. Eine Tabelle mit Wochen in den Spalten und Zahlungsarten in den Zeilen genügt. Wichtiger als das Werkzeug ist, dass die Zahlen aus einer aktuellen Buchhaltung kommen und die Tabelle regelmäßig fortgeschrieben wird.
Was hilft kurzfristig, wenn die Vorschau eine Lücke zeigt?
Früh reagieren: offene Forderungen konsequent anmahnen, Rechnungen schneller stellen, Zahlungsziele mit Lieferanten abstimmen und bei absehbarer Lücke das Gespräch mit der Bank suchen, bevor das Konto überzogen ist. Bei Steuern und Beiträgen gilt: Stundungen sind möglich und sollten vor dem Fälligkeitstag beantragt werden, denn danach entstehen Säumniszuschläge.
Was ist die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer?
Sie verschiebt Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat. Bei monatlicher Abgabe verlangt das Finanzamt dafür einmal im Jahr eine Sondervorauszahlung von ein Elftel der Vorjahreszahlungen, die mit der Dezember-Voranmeldung verrechnet wird. Ob sich das lohnt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand: 5. Oktober 2026, nächste Prüfung bis 30. September 2027. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unsere Leistungen erbringen wir im Rahmen von § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG (Anlegen von Kontenplänen, Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung, Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung). Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung angeboten. Steuerliche und rechtliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Anwalt.


