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Buchhaltung

BWA richtig lesen: Was die Zahlen Ihnen sagen und was sie verschweigen

Die BWA ist der Monatsbericht Ihres Unternehmens. Wer sie lesen kann, entscheidet früher und besser.

Patrizia Kersting LL.B.aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BWA zeigt, ob Ihr Unternehmen im laufenden Monat und im Jahr bis heute Gewinn oder Verlust macht, aufgeschlüsselt nach Umsatz, Material, Personal und übrigen Kosten.
  • Die fünf Zeilen, die zählen: Gesamtleistung, Rohertrag, Personalkosten, Betriebsergebnis, vorläufiges Ergebnis. Alles andere ist Detail.
  • Eine BWA ohne monatliche Abgrenzung von Jahresbeiträgen, Abschreibungen und Vorräten verzerrt das Bild. Fragen Sie, ob Ihre BWA abgegrenzt ist, bevor Sie Entscheidungen darauf stützen.
  • Die BWA ersetzt keinen Jahresabschluss und keine Steuerberatung. Sie ist das Werkzeug für den laufenden Monat, der Abschluss ist Sache Ihres Steuerberaters.
Laptop mit einer BWA-Übersicht: Kennzahlen, Umsatzentwicklung als Balken und Kostenstruktur als Kreisdiagramm, daneben eine Hand mit Stift

Die betriebswirtschaftliche Auswertung, kurz BWA, ist das wichtigste Dokument, das Sie jeden Monat aus Ihrer Buchhaltung bekommen. Und zugleich das, das am seltensten gelesen wird. Das liegt weniger an den Unternehmern als an der Form: Dreißig Zeilen Zahlen ohne Erklärung. Dieser Beitrag zeigt, worauf Sie schauen sollten, welche Fallen die BWA hat und wie Sie sie für Entscheidungen nutzen.

Was die BWA ist und was nicht

Die BWA ist eine kurzfristige Erfolgsrechnung. Sie stellt die Erträge und Aufwendungen eines Monats und des Jahres bis zum Monatsende gegenüber und zeigt das Ergebnis. Sie entsteht aus der laufenden Buchhaltung, ohne die Abschlussarbeiten des Jahresabschlusses. Deshalb ist sie schnell verfügbar, aber auch vorläufig.

Was sie nicht ist: eine Bilanz, eine Liquiditätsrechnung oder eine Steuerberechnung. Die BWA sagt nichts über Ihren Kontostand, Ihre Schulden oder Ihre Steuerlast. Dafür gibt es andere Auswertungen.

Der Aufbau, Zeile für Zeile

Die meisten BWAs folgen dem Standardschema, das sich in der Praxis durchgesetzt hat. Die Struktur ist immer gleich:

Zeile Bedeutung
Umsatzerlöse Was Sie im Monat in Rechnung gestellt haben, ohne Umsatzsteuer
Bestandsveränderung, aktivierte Eigenleistungen Nur bei Produktion oder Projekten mit Zwischenständen
Gesamtleistung Umsatz plus Bestandsveränderung: Ihre gesamte Leistung im Monat
Material- und Wareneinkauf Was Sie für Waren und Fremdleistungen ausgegeben haben
Rohertrag Gesamtleistung minus Materialeinsatz: was nach dem Einkauf übrig bleibt
Personalkosten Löhne, Gehälter, Arbeitgeberanteile, Umlagen
Raumkosten Miete, Nebenkosten, Energie
Versicherungen, Beiträge, Abgaben Betriebsversicherungen, Kammerbeiträge
Kfz-Kosten, Werbekosten, Reisekosten Die laufenden Betriebskosten im Einzelnen
Abschreibungen Wertverzehr von Anlagen, monatlich verteilt
Sonstige Kosten Büro, Beratung, Software, alles Übrige
Gesamtkosten Alle Kosten außer Material
Betriebsergebnis Rohertrag minus Gesamtkosten: das operative Ergebnis
Zinsen, neutraler Ertrag und Aufwand Alles außerhalb des Kerngeschäfts
Steuern vom Einkommen und Ertrag Nur soweit gebucht, bei Einzelunternehmen meist leer
Vorläufiges Ergebnis Ergebnis nach Zinsen, neutralen Posten und gebuchten Ertragsteuern

Neben den Monatswerten stehen die Werte des Jahres bis zum Stichtag und meist die Vergleichswerte des Vorjahres. Diese Spalten sind wichtiger als der einzelne Monat.

Die fünf Zeilen, die zählen

Wenn Sie nur fünf Minuten haben, schauen Sie auf diese Zeilen:

  1. Gesamtleistung im Jahresvergleich. Wachsen Sie, stagnieren Sie, schrumpfen Sie? Ein einzelner Monat schwankt, das Jahr bis heute nicht.
  2. Rohertrag in Prozent der Gesamtleistung. Diese Quote sagt, ob Ihr Einkauf und Ihre Preise zusammenpassen. Sinkt sie, ohne dass Sie Preise gesenkt haben, sind Ihre Einkaufskosten gestiegen.
  3. Personalkosten in Prozent der Gesamtleistung. In Dienstleistung und Handwerk die größte Position. Steigt die Quote, produzieren Sie weniger Leistung pro Lohneuro.
  4. Betriebsergebnis. Die Wahrheit über Ihr Kerngeschäft. Wenn es negativ ist, trägt das Geschäft sich nicht, ganz gleich, was auf dem Konto steht.
  5. Vorläufiges Ergebnis kumuliert. Es zeigt, ob Ihre Steuervorauszahlungen, die sich nach dem letzten Steuerbescheid richten, und Ihre Entnahmen zum tatsächlichen Ergebnis passen. Wer mehr entnimmt, als hier steht, lebt von der Substanz.

Wo die BWA lügt, ohne es zu wollen

Die BWA ist so gut wie die Buchhaltung dahinter. Vier Verzerrungen kommen immer wieder vor:

Fehlende Abgrenzung. Die Jahresversicherung im Januar, die Kfz-Steuer im März, das Weihnachtsgeld im November: Wer diese Beträge in dem Monat bucht, in dem sie fließen, hat verzerrte Monate. Eine abgegrenzte BWA verteilt sie auf zwölf Monate. Fragen Sie Ihre Buchhaltung, ob abgegrenzt wird.

Abschreibungen fehlen oder stehen nur im Dezember. Ohne monatliche Abschreibung wirkt das Ergebnis elf Monate lang zu gut.

Vorräte werden nicht bewertet. Wer Waren einkauft, aber erst im Folgemonat verkauft, hat im Einkaufsmonat einen schlechten und im Verkaufsmonat einen guten Rohertrag. Bei größeren Lagern gehört eine Bestandsveränderung in die BWA.

Umsatzsteuer, Tilgung, Privatentnahmen. Sie alle belasten das Konto, stehen aber nicht in der BWA. Deshalb kann eine gute BWA neben einem leeren Konto liegen. Für die Liquidität brauchen Sie eine eigene Vorschau.

So nutzen Sie die BWA jeden Monat

Legen Sie sich einen festen Termin, zum Beispiel den 20. des Folgemonats, an dem die BWA vorliegt. Nehmen Sie sich zwanzig Minuten und beantworten Sie drei Fragen: Was ist im Vergleich zum Vorjahr anders? Welche Kostenposition ist gestiegen, und weiß ich warum? Reicht das kumulierte Ergebnis für Steuern und Entnahmen bis zum Jahresende?

Wenn eine Zahl überrascht, gehen Sie in die Buchhaltung: Hinter jeder Zeile der BWA stehen Konten, hinter jedem Konto Belege. Das ist der Moment, in dem eine Buchhaltung, die zeitnah und sauber gebucht ist, ihren Wert zeigt.

Was wir dazu beitragen

Wenn wir Ihre laufende Buchhaltung führen, bekommen Sie die BWA monatlich, abgegrenzt und mit einem kurzen Kommentar zu den Auffälligkeiten. Wir grenzen Jahresbeiträge ab, buchen Abschreibungen monatlich und stimmen die Bank ab, damit die Zahlen tragen. Der Jahresabschluss und die steuerliche Bewertung bleiben bei Ihrem Steuerberater. Er bekommt von uns eine Buchhaltung, auf der er aufbauen kann.

Häufige Fragen

Was dazu oft gefragt wird

Wie oft sollte ich meine BWA bekommen?

Monatlich, spätestens drei Wochen nach Monatsende. Eine BWA, die erst nach acht Wochen kommt, ist Geschichte, keine Steuerung. Voraussetzung sind vollständige Belege und eine abgestimmte Bank bis zum Stichtag.

Warum weicht meine BWA vom Kontostand ab?

Die BWA zeigt Erträge und Aufwendungen, nicht Zahlungen. Eine ausgestellte Rechnung erhöht den Umsatz, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Tilgungen, Privatentnahmen und Umsatzsteuerzahlungen sind keine Aufwendungen und stehen deshalb nicht in der BWA, mindern aber das Konto.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsergebnis und vorläufigem Ergebnis?

Das Betriebsergebnis umfasst nur das operative Geschäft. Das vorläufige Ergebnis rechnet Zinsen sowie sonstige neutrale Erträge und Aufwendungen hinzu und zieht gegebenenfalls gebuchte Ertragsteuern ab. Für die Frage, ob Ihr Kerngeschäft funktioniert, ist das Betriebsergebnis die richtige Zeile.

Kann ich mit der BWA zur Bank gehen?

Ja, Banken verlangen regelmäßig aktuelle BWAs, meist zusammen mit der Summen- und Saldenliste. Achten Sie darauf, dass die BWA abgegrenzt ist und der Vorjahresvergleich enthalten ist. Eine unabgegrenzte BWA mit einem Ausreißermonat wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. DATEV Hilfe-Center, Informationen zur kurzfristigen Erfolgsrechnung (BWA)
  2. § 238 HGB, Buchführungspflicht
  3. BMF-Schreiben vom 14.07.2025, GoBD (2. Änderung des BMF-Schreibens vom 28.11.2019)

Stand: 1. Oktober 2026, nächste Prüfung bis 30. September 2027. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unsere Leistungen erbringen wir im Rahmen von § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG (Anlegen von Kontenplänen, Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung, Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung). Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung angeboten. Steuerliche und rechtliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Anwalt.

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