Häufige Fragen
Kurz und ehrlichbeantwortet.
Alles, was man uns vor dem ersten Gespräch fragt, an einer Stelle. Fehlt Ihre Frage? Rufen Sie einfach an.
19 Fragen
in 7 Themen
1 Ansprechpartnerin
die antwortet
b.b.h.
Mitglied im Bundesverband
Themen
Start und Wechsel
Ist es aufwendig, das Lohn- oder Buchhaltungsbüro zu wechseln?
Nein. Sie können grundsätzlich jederzeit wechseln. Wir fordern Daten und Unterlagen direkt bei Ihrem bisherigen Büro an, importieren sie in den meisten Fällen problemlos und begleiten Sie durch die Umstellung.
Was brauchen Sie von mir, um zu starten?
Eine Vollmacht, eine Ansprechperson in Ihrem Betrieb und den Namen des bisherigen Büros. Unterlagen, Stammdaten und Meldewege holen und richten wir ein. Die Ersteinrichtung kostet einmalig ab 150,00 €.
Ich möchte ein Unternehmen gründen. Können Sie mich unterstützen?
Ja. Wir richten Lohn und Buchhaltung von Anfang an sauber ein, geben Ihnen eine Checkliste an die Hand und vermitteln bei komplexeren Fragen in unser Netzwerk aus Steuerberatern und Spezialisten.
Zusammenarbeit
Wie kommen meine Belege und Unterlagen zu Ihnen?
Am einfachsten digital per E-Mail oder Upload, gern auch als Foto vom Handy. Sie können Unterlagen aber auch vorbeibringen, per Post schicken oder unseren Abholservice nutzen, wie es zu Ihrem Betrieb passt.
Wer macht meine Abrechnung?
Eine feste Ansprechpartnerin, die Ihren Betrieb kennt und Ihre Zahlen im Kopf hat. Sie sprechen immer mit derselben Person, nicht mit einer Hotline. Im Hintergrund steht ein kleines Team mit festen Zuständigkeiten.
Was passiert bei Urlaub oder Krankheit im Lohnbüro?
Ihre Abrechnung wartet nicht. Vertretung und Stichtage sind intern geregelt, alle Unterlagen liegen digital und für das Team zugänglich.
Arbeiten Sie nur regional?
Unser Sitz ist in Werl, unsere Mandate liegen in Dortmund, im Ruhrgebiet und bundesweit. Belege, Abrechnungen und Rückfragen laufen digital, Termine gibt es vor Ort oder per Videocall.
Preise
Was kostet die Lohnabrechnung?
Die laufende Lohnabrechnung beginnt bei 12,00 € je Mitarbeiter:in und Monat, die digitale Zusammenarbeit kostet ab 5,90 € pauschal im Monat. Sie bekommen vorab ein Angebot ohne versteckte Gebühren.
Was kostet die Buchhaltung?
Buchhaltung kalkulieren wir nach Belegvolumen und Vorbereitung der Unterlagen, als monatliche Pauschale oder nach Aufwand. Sonderleistungen werden einzeln und vorab ausgewiesen. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen konkrete Zahlen.
Lohnabrechnung
Bis wann müssen Stunden und Änderungen bei Ihnen sein?
Wir vereinbaren mit Ihnen einen festen Stichtag, in der Regel in der ersten Monatshälfte. Was später kommt, rechnen wir nach Absprache noch mit oder im Folgemonat als Korrektur ab.
Rechnen Sie auch Baulohn, Minijobs und Kurzarbeit ab?
Ja. Baulohn mit SOKA-BAU, Minijobs und Midijobs, Auszubildende, Werkstudierende, Kurzarbeitergeld und Sonderfälle wie Pfändungen gehören zum Tagesgeschäft.
Was passiert bei einer Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung?
Wir stellen die Unterlagen zusammen, beantworten die Fragen des Prüfers und begleiten den Termin. Sie müssen nichts heraussuchen.
Buchhaltung
Muss ich meine Software wechseln?
Nein. Wir arbeiten mit den Belegen, die Sie haben, und liefern Buchungsdaten in dem Format, das Ihre Kanzlei nutzt. Welche Übergabe am wenigsten Aufwand macht, klären wir im Erstgespräch.
Wie oft bekomme ich Auswertungen?
Monatlich, nach Abschluss der Buchungen: BWA, offene Posten und auf Wunsch weitere Auswertungen. Wenn Sie zwischendurch eine Zahl brauchen, fragen Sie einfach.
Wir haben Rückstände. Ab wann kann es losgehen?
Sofort. Wir sichten den Stand, arbeiten die offenen Monate auf und gehen dann in den laufenden Rhythmus über. Sie müssen vorher nichts sortieren.
Steuerberater
Brauche ich zusätzlich einen Steuerberater?
Ja. Wir buchen Ihre laufenden Geschäftsvorfälle und rechnen Löhne ab (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG). Jahresabschluss, Steuererklärungen und steuerliche Beratung bleiben bei Ihrem Steuerberater, dem wir saubere Daten liefern. Wenn Sie noch keinen haben, vermitteln wir gern aus unserem Netzwerk.
Sind Sie selbst ein Steuerberater?
Nein. Wir sind ein Lohn- und Buchhaltungsbüro. Steuerliche Beratung bieten wir nicht an, wir arbeiten Ihrer Kanzlei zu.
Für Steuerkanzleien
Arbeiten Sie auch für Steuerkanzleien?
Ja. Wir übernehmen die laufende Lohnabrechnung Ihrer Mandate im Hintergrund oder im direkten Kontakt. Das Mandat bleibt bei der Kanzlei, wir bieten keine Steuerberatung an.
Ab welchem Volumen lohnt sich das?
Es gibt keine Mindestgröße. Ob ein einzelnes Baulohn-Mandat oder ein ganzes Paket: Wir sagen Ihnen im Gespräch ehrlich, was sinnvoll ist.
Unsere Leistungen erbringen wir im Rahmen von § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG (Anlegen von Kontenplänen, Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung, Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung). Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung angeboten.
Der nächste Schritt
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir antworten ehrlich, auch wenn die Antwort lautet: Das machen wir nicht.