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Branche

Lohn und Buchhaltungfür Kanzleien

Kanzleien und Beratungsunternehmen erwarten zwei Dinge: absolute Verlässlichkeit und Diskretion. Gehaltsdaten der Berufsträger gehören nicht in die eigene Buchhaltung, und die Abrechnung muss am Stichtag stehen.

  • 200+

    betreute Mandate, auch in Ihrer Branche

  • Lohn + FiBu

    aus einer Hand

  • Fristen

    systemgestützt überwacht

Beratungsgespräch in einer Kanzlei am Besprechungstisch mit Justitia-Figur und Gesetzbüchern: Buchhaltung für Recht und Beratung
Berufsträger und Angestellte mit Gehalt, Boni und ZielvereinbarungenRechtsanwalts- und Notarfachangestellte, SekretariatReferendarinnen, Werkstudierende und PraktikantenTeilzeitmodelle und ElternzeitLohn- und GehaltsabrechnungLohnsteuer-AnmeldungDEÜV-MeldungenBeitragsnachweiseeAU-AbrufBescheinigungenMinijobs und MidijobsBaulohnBelege digitalBank und KasseOffene PostenBWA und AuswertungenFristen im BlickPrüfungsbegleitung

Was wir übernehmen

Für Kanzleien, Monat für Monat.

Lohn und Buchhaltung können Sie einzeln oder zusammen abgeben. Beides kennt die Besonderheiten Ihrer Branche.

Lohnabrechnung

  • Gehaltsabrechnung inklusive Sonderzahlungen, Boni und Dienstwagen
  • Korrekte Einordnung von Referendariat, Werkstudierenden und Praktika
  • Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten des Versorgungswerks berücksichtigen
  • Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt, Bescheinigungen und Lohnkonten
  • Vertraulicher, digitaler Versand ausschließlich an die von Ihnen benannte Person

Buchhaltung

  • Fremdgeld und Anderkonten strikt getrennt von der Kanzleibuchhaltung
  • Gebührenrechnungen, Vorschüsse und offene Posten nachvollziehbar abgestimmt
  • Ist-Versteuerung der Umsatzsteuer, sofern beantragt, korrekt umgesetzt

Jahresabschluss und steuerliche Beratung bleiben bei Ihrem Steuerberater. Wir arbeiten direkt mit ihm zusammen und liefern die laufende Buchhaltung so, dass dort keine Nacharbeit anfällt. Sie haben noch keinen Steuerberater? Wir vermitteln gern aus unserem Netzwerk.

Beschäftigungsformen

Wen wir für Sie abrechnen.

  • Berufsträger und Angestellte mit Gehalt, Boni und Zielvereinbarungen
  • Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Sekretariat
  • Referendarinnen, Werkstudierende und Praktikanten
  • Teilzeitmodelle und Elternzeit

Worauf es ankommt

Boni, Referendare, Vertraulichkeit

Drei Punkte, an denen es in dieser Branche erfahrungsgemäß hakt, und wie wir damit umgehen.

Gehälter mit Sonderzahlungen, Boni und Zielvereinbarungen

Referendariat, Werkstudierende und Praktika mit jeweils eigenen Beitragsregeln

Vertraulichkeit: Gehaltsdaten der Berufsträger bleiben außerhalb der eigenen Buchhaltung

So arbeiten wir: Diskret, pünktlich und mit einer festen Ansprechpartnerin. Gehaltsdaten machen bei Ihnen intern nicht die Runde.

Termine

Fristen, die wir im Blick haben.

  • Beitragsnachweise an die Krankenkassen: fünftletzter Bankarbeitstag des Monats
  • Lohnsteueranmeldung: bis zum 10. des Folgemonats
  • Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft: bis 16. Februar
  • Jahresmeldungen zur Sozialversicherung: bis 15. Februar

Sie werden rechtzeitig erinnert, bevor etwas fällig wird. Das gehört bei uns zur laufenden Betreuung.

Häufige Fragen

Was Kanzleien uns fragen.

Wer sieht die Gehaltsdaten?

Bei uns Ihre feste Ansprechpartnerin, bei Ihnen nur die Person, die Sie benennen. Abrechnungen gehen digital und ausschließlich an diese Stelle.

Angestellte Anwältinnen sind im Versorgungswerk. Können Sie das abbilden?

Ja. Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung und Beiträge zum Versorgungswerk berücksichtigen wir in der Abrechnung.

Arbeiten Sie mit unserem Steuerberater zusammen?

Ja. Wir liefern Buchungsbelege und Auswertungen so, wie Ihr Steuerberater sie braucht.

Übernehmen Sie auch die Kanzleibuchhaltung?

Ja. Wir führen die laufende Buchhaltung Ihrer Kanzlei mit sauberer Trennung von Fremdgeld und stimmen offene Posten ab. Die steuerliche Beratung bleibt bei Ihrem Steuerberater.

Unsere Leistungen erbringen wir im Rahmen von § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG (Anlegen von Kontenplänen, Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung, Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung). Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung angeboten.

Der nächste Schritt

Sprechen wir über Ihre Kanzlei-Abrechnung.

Im Erstgespräch schauen wir auf Ihre konkrete Situation und sagen Ihnen ehrlich, was wir übernehmen können.