PK NOFINA – Digital buchen. Persönlich betreut.

Branche

Lohn und Buchhaltungfür Immobilien

Hausverwaltungen, Makler und Projektentwickler brauchen Zahlen mit Objektbezug: Welche Personalkosten gehören zu welchem Haus, welche Provision zu welchem Abschluss? Wir rechnen ab und buchen so, dass Ihre Auswertungen je Objekt stimmen.

  • 200+

    betreute Mandate, auch in Ihrer Branche

  • Lohn + FiBu

    aus einer Hand

  • Fristen

    systemgestützt überwacht

Schreibtisch einer Hausverwaltung mit Aktenordnern, Wohnungsschlüssel und Architekturmodell einer Wohnanlage: Buchhaltung für die Immobilienwirtschaft
Verwaltungsmitarbeitende in Voll- und TeilzeitHausmeister und Reinigungskräfte, oft im Minijob und objektbezogenVertrieb mit Provisionen und variabler VergütungWerkstudierende und AushilfenLohn- und GehaltsabrechnungLohnsteuer-AnmeldungDEÜV-MeldungenBeitragsnachweiseeAU-AbrufBescheinigungenMinijobs und MidijobsBaulohnBelege digitalBank und KasseOffene PostenBWA und AuswertungenFristen im BlickPrüfungsbegleitung

Was wir übernehmen

Für Immobilien, Monat für Monat.

Lohn und Buchhaltung können Sie einzeln oder zusammen abgeben. Beides kennt die Besonderheiten Ihrer Branche.

Lohnabrechnung

  • Lohnabrechnung mit Kostenstellen je Objekt
  • Provisionen und variable Vergütung korrekt versteuert und verbeitragt
  • Minijobs und Teilzeit für Hausmeister- und Reinigungsdienste
  • Laufende Buchhaltung mit Objektbezug, vorbereitet für Ihren Steuerberater
  • Meldungen, Bescheinigungen und Fristen

Buchhaltung

  • Erträge und Kosten je Objekt: Kostenstellen für jede Immobilie
  • Umsatzsteuer: Option zur Steuerpflicht bei gewerblicher Vermietung und gemischt genutzte Objekte richtig behandelt
  • Kautionen, Nebenkostenabrechnungen und Rücklagen sauber abgegrenzt

Jahresabschluss und steuerliche Beratung bleiben bei Ihrem Steuerberater. Wir arbeiten direkt mit ihm zusammen und liefern die laufende Buchhaltung so, dass dort keine Nacharbeit anfällt. Sie haben noch keinen Steuerberater? Wir vermitteln gern aus unserem Netzwerk.

Beschäftigungsformen

Wen wir für Sie abrechnen.

  • Verwaltungsmitarbeitende in Voll- und Teilzeit
  • Hausmeister und Reinigungskräfte, oft im Minijob und objektbezogen
  • Vertrieb mit Provisionen und variabler Vergütung
  • Werkstudierende und Aushilfen

Worauf es ankommt

Objekte, Kostenstellen, Provisionen

Drei Punkte, an denen es in dieser Branche erfahrungsgemäß hakt, und wie wir damit umgehen.

Hausmeister und Reinigungskräfte oft als Minijob oder Teilzeit, zugeordnet zu einzelnen Objekten

Buchhaltung mit Kostenstellen je Objekt für Verwaltung und Abrechnung

Provisionen und variable Vergütung im Vertrieb

So arbeiten wir: Lohn und Buchhaltung mit Objektbezug, damit Ihre Auswertungen je Immobilie stimmen und die Abrechnung nachvollziehbar bleibt.

Termine

Fristen, die wir im Blick haben.

  • Beitragsnachweise an die Krankenkassen: fünftletzter Bankarbeitstag des Monats
  • Lohnsteueranmeldung: bis zum 10. des Folgemonats
  • Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft: bis 16. Februar
  • Unterlagen für die Umsatzsteuer-Voranmeldung (bei Buchhaltungsmandat): rechtzeitig vor dem 10. des Folgemonats

Sie werden rechtzeitig erinnert, bevor etwas fällig wird. Das gehört bei uns zur laufenden Betreuung.

Häufige Fragen

Was Immobilien uns fragen.

Können Sie Personalkosten je Objekt auswerten?

Ja, über Kostenstellen in Lohn und Buchhaltung.

Wir zahlen Provisionen unregelmäßig. Wie wird das abgerechnet?

Provisionen werden als sonstiger Bezug im Monat der Zahlung abgerechnet. Wir kümmern uns um die korrekte Besteuerung und Verbeitragung.

Übernehmen Sie auch die Buchhaltung der Verwaltung selbst?

Ja, die laufende Buchhaltung Ihres Unternehmens. Die WEG- und Mietverwaltungsabrechnung bleibt in Ihrer Verwaltungssoftware.

Wie tief geht die Buchhaltung mit Objektbezug?

So tief, wie Sie es brauchen: Kostenstelle je Objekt, auf Wunsch je Einheit. Sie sehen, welche Immobilie was kostet und einbringt. Ihr Steuerberater bekommt die Daten strukturiert.

Unsere Leistungen erbringen wir im Rahmen von § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG (Anlegen von Kontenplänen, Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung, Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung). Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung angeboten.

Der nächste Schritt

Sprechen wir über Ihre Immobilien-Abrechnung.

Im Erstgespräch schauen wir auf Ihre konkrete Situation und sagen Ihnen ehrlich, was wir übernehmen können.