PK NOFINA – Digital buchen. Persönlich betreut.

Branche

Lohn und Buchhaltungfür Praxen & Pflege

Praxen und Pflegedienste arbeiten mit vielen Teilzeitkräften, Bereitschaften und Zuschlägen. Jede Abrechnung muss stimmen, und das Team soll sich auf Patientinnen und Patienten konzentrieren, nicht auf Lohnfragen.

  • 200+

    betreute Mandate, auch in Ihrer Branche

  • Lohn + FiBu

    aus einer Hand

  • Fristen

    systemgestützt überwacht

Empfang einer Praxis mit Anmeldungstresen, Patient im Gespräch und Praxisteam im Flur: Lohnabrechnung für Gesundheitswesen und Praxen
Therapeutinnen, MFA und Pflegekräfte in Voll- und TeilzeitMinijobs und Aushilfen für Empfang und ReinigungBereitschafts- und WochenenddiensteAuszubildende und PraktikantinnenLohn- und GehaltsabrechnungLohnsteuer-AnmeldungDEÜV-MeldungenBeitragsnachweiseeAU-AbrufBescheinigungenMinijobs und MidijobsBaulohnBelege digitalBank und KasseOffene PostenBWA und AuswertungenFristen im BlickPrüfungsbegleitung

Was wir übernehmen

Für Praxen & Pflege, Monat für Monat.

Lohn und Buchhaltung können Sie einzeln oder zusammen abgeben. Beides kennt die Besonderheiten Ihrer Branche.

Lohnabrechnung

  • Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge steuer- und beitragsrechtlich korrekt
  • Teilzeit, Minijobs und wechselnde Stundenmodelle
  • Fortbildungen, Fahrtkosten und Dienstkleidung als Erstattung oder Sachbezug
  • Meldungen an Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt
  • Erstattungsanträge bei Krankheit und Mutterschaft (AAG-Verfahren)

Buchhaltung

  • Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen und steuerpflichtige Leistungen (Selbstzahler, Verkauf) getrennt verbucht
  • Abrechnung mit Krankenkassen und Privatpatienten: offene Posten und Zahlungseingänge abgestimmt
  • Kassenbuch und Kartenzahlungen ordnungsgemäß geführt

Jahresabschluss und steuerliche Beratung bleiben bei Ihrem Steuerberater. Wir arbeiten direkt mit ihm zusammen und liefern die laufende Buchhaltung so, dass dort keine Nacharbeit anfällt. Sie haben noch keinen Steuerberater? Wir vermitteln gern aus unserem Netzwerk.

Beschäftigungsformen

Wen wir für Sie abrechnen.

  • Therapeutinnen, MFA und Pflegekräfte in Voll- und Teilzeit
  • Minijobs und Aushilfen für Empfang und Reinigung
  • Bereitschafts- und Wochenenddienste
  • Auszubildende und Praktikantinnen

Worauf es ankommt

Zuschläge, Teilzeit, Bereitschaft

Drei Punkte, an denen es in dieser Branche erfahrungsgemäß hakt, und wie wir damit umgehen.

Bereitschaftsdienste sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge steuer- und beitragsrechtlich korrekt abrechnen

Viele Teilzeitmodelle, Minijobs und Aushilfen mit wechselnden Stunden

Fortbildungen, Fahrtkosten und Dienstkleidung als Erstattung oder Sachbezug

So arbeiten wir: Wir rechnen Zuschläge und Teilzeit sauber ab und liefern Ihrer Praxis pünktlich Abrechnungen, Beitragsnachweise und Auswertungen.

Termine

Fristen, die wir im Blick haben.

  • Beitragsnachweise an die Krankenkassen: fünftletzter Bankarbeitstag des Monats
  • Lohnsteueranmeldung: bis zum 10. des Folgemonats
  • Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft: bis 16. Februar
  • Jahresmeldungen zur Sozialversicherung: bis 15. Februar

Sie werden rechtzeitig erinnert, bevor etwas fällig wird. Das gehört bei uns zur laufenden Betreuung.

Häufige Fragen

Was Praxen & Pflege uns fragen.

Können Sie Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienste richtig abrechnen?

Ja. Wir kennen die Grenzen, bis zu denen Zuschläge steuer- und beitragsfrei bleiben, und rechnen entsprechend ab.

Viele unserer Mitarbeitenden arbeiten Teilzeit mit wechselnden Stunden. Ist das ein Problem?

Nein. Sie melden uns die Stunden, wir übernehmen den Rest, inklusive Minijob-Grenzen und Meldungen.

Wie kommen die Abrechnungen zu uns?

Digital und vertraulich an die Praxis. Wie die Weitergabe an das Team läuft, klären wir mit Ihnen.

Übernehmen Sie auch die Buchhaltung der Praxis?

Ja. Wir buchen laufend, trennen steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze und stimmen Kassenabrechnungen und Bank ab. Ihr Steuerberater erhält saubere Daten für den Abschluss.

Unsere Leistungen erbringen wir im Rahmen von § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG (Anlegen von Kontenplänen, Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung, Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung). Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung angeboten.

Der nächste Schritt

Sprechen wir über Ihre Praxis-Abrechnung.

Im Erstgespräch schauen wir auf Ihre konkrete Situation und sagen Ihnen ehrlich, was wir übernehmen können.