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Branche

Lohn und Buchhaltungfür Handel & Logistik

Im Handel und in der Logistik wechseln Arbeitszeiten, Aushilfen kommen und gehen, und die Spitzen im Jahr sind planbar unplanbar. Die Lohnabrechnung muss damit Schritt halten, und trotzdem pünktlich sein.

  • 200+

    betreute Mandate, auch in Ihrer Branche

  • Lohn + FiBu

    aus einer Hand

  • Fristen

    systemgestützt überwacht

Logistikhalle mit Hochregalen, Paketen auf dem Förderband, Rollcontainer und Lieferwagen am Tor: Lohnabrechnung für Handel, E-Commerce und Logistik
Vollzeit- und Teilzeitkräfte in Verkauf, Lager und FahrdienstMinijobs und kurzfristige Beschäftigungen in SpitzenzeitenSchichtarbeit mit Nacht- und SonntagszuschlägenAuszubildende im Einzel- und GroßhandelLohn- und GehaltsabrechnungLohnsteuer-AnmeldungDEÜV-MeldungenBeitragsnachweiseeAU-AbrufBescheinigungenMinijobs und MidijobsBaulohnBelege digitalBank und KasseOffene PostenBWA und AuswertungenFristen im BlickPrüfungsbegleitung

Was wir übernehmen

Für Handel & Logistik, Monat für Monat.

Lohn und Buchhaltung können Sie einzeln oder zusammen abgeben. Beides kennt die Besonderheiten Ihrer Branche.

Lohnabrechnung

  • Abrechnung nach Stunden, Schichten und Zuschlägen
  • Minijobs und kurzfristige Beschäftigung mit Prüfung der Grenzen
  • An- und Abmeldungen und Bescheinigungen auch bei hoher Fluktuation
  • Meldungen an Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt
  • Erstattungen bei Krankheit und Mutterschaft (AAG-Verfahren)

Buchhaltung

  • Wareneinkauf und -verkauf, Wareneingang und Inventurwerte laufend erfasst
  • Kassenführung mit zertifiziertem Kassensystem und täglichem Kassenabschluss
  • Online-Handel: Marktplatz-Abrechnungen, Zahlungsdienstleister und OSS-Verfahren bei EU-Verkäufen

Jahresabschluss und steuerliche Beratung bleiben bei Ihrem Steuerberater. Wir arbeiten direkt mit ihm zusammen und liefern die laufende Buchhaltung so, dass dort keine Nacharbeit anfällt. Sie haben noch keinen Steuerberater? Wir vermitteln gern aus unserem Netzwerk.

Beschäftigungsformen

Wen wir für Sie abrechnen.

  • Vollzeit- und Teilzeitkräfte in Verkauf, Lager und Fahrdienst
  • Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen in Spitzenzeiten
  • Schichtarbeit mit Nacht- und Sonntagszuschlägen
  • Auszubildende im Einzel- und Großhandel

Worauf es ankommt

Schichten, Aushilfen, Fluktuation

Drei Punkte, an denen es in dieser Branche erfahrungsgemäß hakt, und wie wir damit umgehen.

Wechselnde Arbeitszeiten, Schichten und kurzfristige Aushilfen in Spitzenzeiten

Minijobs neben Vollzeitkräften, Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit

Hohe Fluktuation: viele An- und Abmeldungen, Bescheinigungen und Zeugnisse

So arbeiten wir: Wir halten Meldungen und Bescheinigungen auch bei vielen Wechseln aktuell, jeden Monat pünktlich, ohne dass Sie hinterhertelefonieren.

Termine

Fristen, die wir im Blick haben.

  • Beitragsnachweise an die Krankenkassen: fünftletzter Bankarbeitstag des Monats
  • Lohnsteueranmeldung: bis zum 10. des Folgemonats
  • Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft: bis 16. Februar
  • Sofortmeldung bei Neueinstellungen im Transport- und Logistikgewerbe: spätestens am ersten Arbeitstag

Sie werden rechtzeitig erinnert, bevor etwas fällig wird. Das gehört bei uns zur laufenden Betreuung.

Häufige Fragen

Was Handel & Logistik uns fragen.

Wir stellen vor Weihnachten viele Aushilfen ein. Schaffen Sie das?

Ja. Melden Sie uns die Personen rechtzeitig, wir übernehmen Anmeldung, Prüfung der Minijob- oder Kurzfristigkeitsgrenzen und die Abrechnung.

Wie geben wir die Stunden durch?

Per Upload oder E-Mail, gern als Export aus der Zeiterfassung.

Was ist mit Nacht- und Sonntagszuschlägen?

Wir rechnen sie im steuer- und beitragsfreien Rahmen ab und weisen alles nachvollziehbar aus.

Können Sie auch unseren Online-Shop verbuchen?

Ja. Wir verarbeiten Abrechnungen von Marktplätzen und Zahlungsdienstleistern, ordnen Gebühren und Erstattungen zu und halten Umsatzsteuer und EU-Verkäufe im Blick.

Unsere Leistungen erbringen wir im Rahmen von § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG (Anlegen von Kontenplänen, Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung, Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung). Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung angeboten.

Der nächste Schritt

Sprechen wir über Ihre Handel-Abrechnung.

Im Erstgespräch schauen wir auf Ihre konkrete Situation und sagen Ihnen ehrlich, was wir übernehmen können.