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Branche

Lohn und Buchhaltungfür Handwerk & Bau

Auf dem Bau und im Handwerk ist die Lohnabrechnung anspruchsvoller als in fast jeder anderen Branche: Baulohn, Sozialkassenverfahren, Winterbeschäftigung, wechselnde Baustellen und Auslösen. Wir rechnen das Monat für Monat sauber ab, damit Sie sich um Ihre Aufträge kümmern können.

  • 200+

    betreute Mandate, auch in Ihrer Branche

  • Lohn + FiBu

    aus einer Hand

  • Fristen

    systemgestützt überwacht

Bauhelm mit PK-NOFINA-Logo auf Bauplänen: Lohnabrechnung für Handwerk und Baugewerbe
Gewerbliche Mitarbeitende mit Stundenlohn und ZuschlägenAngestellte in Büro und BauleitungAuszubildende in HandwerksberufenMinijobs und Aushilfen in SpitzenzeitenLohn- und GehaltsabrechnungLohnsteuer-AnmeldungDEÜV-MeldungenBeitragsnachweiseeAU-AbrufBescheinigungenMinijobs und MidijobsBaulohnBelege digitalBank und KasseOffene PostenBWA und AuswertungenFristen im BlickPrüfungsbegleitung

Was wir übernehmen

Für Handwerk & Bau, Monat für Monat.

Lohn und Buchhaltung können Sie einzeln oder zusammen abgeben. Beides kennt die Besonderheiten Ihrer Branche.

Lohnabrechnung

  • Baulohnabrechnung inklusive Meldungen an die SOKA-BAU (Urlaubskasse)
  • Winterbeschäftigungsumlage und Anträge auf Saison-Kurzarbeitergeld
  • Auslösen, Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand, je nach Fall steuerfrei oder pauschal versteuert
  • Meldungen an Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt
  • Bescheinigungen, Lohnkonten und Unterlagen für Prüfungen

Buchhaltung

  • Baustellen als Kostenstellen: Material, Fremdleistungen und Personal je Auftrag
  • Abschlags- und Schlussrechnungen, Sicherheitseinbehalte und offene Posten im Blick
  • Bauabzugsteuer und § 13b UStG bei Subunternehmerleistungen sauber verbucht

Jahresabschluss und steuerliche Beratung bleiben bei Ihrem Steuerberater. Wir arbeiten direkt mit ihm zusammen und liefern die laufende Buchhaltung so, dass dort keine Nacharbeit anfällt. Sie haben noch keinen Steuerberater? Wir vermitteln gern aus unserem Netzwerk.

Beschäftigungsformen

Wen wir für Sie abrechnen.

  • Gewerbliche Mitarbeitende mit Stundenlohn und Zuschlägen
  • Angestellte in Büro und Bauleitung
  • Auszubildende in Handwerksberufen
  • Minijobs und Aushilfen in Spitzenzeiten

Worauf es ankommt

Baulohn, Umlagen, Montage

Drei Punkte, an denen es in dieser Branche erfahrungsgemäß hakt, und wie wir damit umgehen.

Baulohn mit Meldungen an die SOKA-BAU und dem Urlaubskassenverfahren

Winterbeschäftigungsumlage und Saison-Kurzarbeitergeld in den Schlechtwettermonaten

Auslösen, Fahrtzeiten und Verpflegungsmehraufwand bei Montage und Baustellen

So arbeiten wir: Wir führen die Baulohnabrechnung mit allen Meldungen und behalten Umlagen und Fristen im Blick, damit bei der nächsten Prüfung alles zusammenpasst.

Termine

Fristen, die wir im Blick haben.

  • Beitragsnachweise an die Krankenkassen: fünftletzter Bankarbeitstag des Monats
  • Lohnsteueranmeldung: bis zum 10. des Folgemonats
  • Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft: bis 16. Februar
  • SOKA-BAU: monatliche Meldung der Bruttolöhne
  • Sofortmeldung bei Neueinstellungen im Baugewerbe: spätestens am ersten Arbeitstag

Sie werden rechtzeitig erinnert, bevor etwas fällig wird. Das gehört bei uns zur laufenden Betreuung.

Häufige Fragen

Was Handwerk & Bau uns fragen.

Rechnen Sie auch Baulohn ab?

Ja. Baulohn mit SOKA-BAU-Meldungen, Winterbeschäftigungsumlage und Saison-Kurzarbeitergeld gehört zu unserem Alltag.

Wie melde ich Stunden und Baustellen?

Per E-Mail oder Upload, gern als Export aus Ihrer Zeiterfassung. Wir sagen Ihnen, welches Format am wenigsten Arbeit macht.

Was passiert bei einer Prüfung durch die Rentenversicherung?

Wir stellen die Unterlagen zusammen und beantworten Rückfragen zur Abrechnung, damit die Prüfung für Sie so wenig Aufwand wie möglich bedeutet.

Übernehmen Sie auch unsere Buchhaltung?

Ja. Wir buchen laufend mit Baustellenbezug, stimmen Bank und offene Posten ab und bereiten alles so auf, dass Ihr Steuerberater ohne Nacharbeit den Abschluss macht.

Unsere Leistungen erbringen wir im Rahmen von § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG (Anlegen von Kontenplänen, Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung, Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung). Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung angeboten.

Der nächste Schritt

Sprechen wir über Ihre Handwerk-Abrechnung.

Im Erstgespräch schauen wir auf Ihre konkrete Situation und sagen Ihnen ehrlich, was wir übernehmen können.