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Branche

Lohn und Buchhaltungfür Dienstleister

Sicherheitsdienste, Gebäudeservice, Rettungs- und Krankentransport, Kosmetik und Wellness: Dienstleister arbeiten in Schichten, an vielen Orten und oft nach Tarif. Wir bringen Ordnung in Zuschläge, Mindestlöhne und Standorte.

  • 200+

    betreute Mandate, auch in Ihrer Branche

  • Lohn + FiBu

    aus einer Hand

  • Fristen

    systemgestützt überwacht

Eingang eines Dienstleistungszentrums mit Sicherheitsdienst, Empfang, Gebäudeservice, Kosmetikstudio und Rettungswagen: Lohnabrechnung für Dienstleistungsunternehmen
Schichtdienst mit Nacht-, Sonn- und FeiertagszuschlägenTeilzeit, Minijobs und AushilfenTarifgebundene Beschäftigung mit BranchenmindestlöhnenMitarbeitende an mehreren Standorten oder EinsatzortenLohn- und GehaltsabrechnungLohnsteuer-AnmeldungDEÜV-MeldungenBeitragsnachweiseeAU-AbrufBescheinigungenMinijobs und MidijobsBaulohnBelege digitalBank und KasseOffene PostenBWA und AuswertungenFristen im BlickPrüfungsbegleitung

Was wir übernehmen

Für Dienstleister, Monat für Monat.

Lohn und Buchhaltung können Sie einzeln oder zusammen abgeben. Beides kennt die Besonderheiten Ihrer Branche.

Lohnabrechnung

  • Zuschläge, Bereitschaft und Rufbereitschaft korrekt abrechnen
  • Branchenmindestlöhne und allgemeinverbindliche Tarifverträge beachten
  • Auswertungen je Standort, Auftrag oder Einsatzort
  • Sofortmeldungen, wo sie Pflicht sind (z. B. Wach- und Sicherheitsgewerbe, Gebäudereinigung)
  • Meldungen, Bescheinigungen und Fristen

Buchhaltung

  • Auftrags- oder standortbezogene Kostenstellen für Ihre Deckungsbeiträge
  • Reisekosten, Fahrzeuge und Verpflegungspauschalen korrekt erfasst
  • Anzahlungen und laufende Serviceverträge periodengerecht gebucht

Jahresabschluss und steuerliche Beratung bleiben bei Ihrem Steuerberater. Wir arbeiten direkt mit ihm zusammen und liefern die laufende Buchhaltung so, dass dort keine Nacharbeit anfällt. Sie haben noch keinen Steuerberater? Wir vermitteln gern aus unserem Netzwerk.

Beschäftigungsformen

Wen wir für Sie abrechnen.

  • Schichtdienst mit Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen
  • Teilzeit, Minijobs und Aushilfen
  • Tarifgebundene Beschäftigung mit Branchenmindestlöhnen
  • Mitarbeitende an mehreren Standorten oder Einsatzorten

Worauf es ankommt

Tarife, Zuschläge, Standorte

Drei Punkte, an denen es in dieser Branche erfahrungsgemäß hakt, und wie wir damit umgehen.

Schichtzuschläge, Bereitschaft und Rufbereitschaft bei Sicherheits- und Rettungsdiensten

Branchenmindestlöhne und allgemeinverbindliche Tarifverträge

Viele Einsatzorte: Reisekosten, Verpflegungspauschalen und Auswertungen je Standort

So arbeiten wir: Wir bilden Tarife und Zuschläge korrekt ab und liefern Ihnen Auswertungen je Standort oder Auftrag.

Termine

Fristen, die wir im Blick haben.

  • Beitragsnachweise an die Krankenkassen: fünftletzter Bankarbeitstag des Monats
  • Lohnsteueranmeldung: bis zum 10. des Folgemonats
  • Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft: bis 16. Februar
  • Sofortmeldung bei Neueinstellungen im Wach- und Sicherheitsgewerbe und in der Gebäudereinigung: spätestens am ersten Arbeitstag

Sie werden rechtzeitig erinnert, bevor etwas fällig wird. Das gehört bei uns zur laufenden Betreuung.

Häufige Fragen

Was Dienstleister uns fragen.

Gilt für uns ein Branchenmindestlohn?

Für einige Dienstleistungsbranchen gelten Branchenmindestlöhne aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, zum Beispiel in der Gebäudereinigung. Wir prüfen mit Ihnen, was für Ihre Beschäftigten gilt, und rechnen entsprechend ab.

Wir haben Mitarbeitende an fünf Standorten. Können Sie das auswerten?

Ja, über Kostenstellen je Standort oder Auftrag.

Wie schnell können Sie neue Mitarbeitende anmelden?

Am selben Tag, wenn die Unterlagen vollständig sind, wichtig überall dort, wo Sofortmeldepflicht besteht.

Übernehmen Sie auch die Buchhaltung?

Ja. Laufende Buchhaltung mit Kostenstellen je Standort oder Auftrag, Bank- und Kassenabstimmung, offene Posten, sauber vorbereitet für Ihren Steuerberater.

Unsere Leistungen erbringen wir im Rahmen von § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG (Anlegen von Kontenplänen, Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung, Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung). Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung angeboten.

Der nächste Schritt

Sprechen wir über Ihre Dienstleister-Abrechnung.

Im Erstgespräch schauen wir auf Ihre konkrete Situation und sagen Ihnen ehrlich, was wir übernehmen können.